DRK Rostock gGmbH für Menschen in Not
Betreuungskraft (m/w/d)* in der Flüchtlingshilfe
- Rostock
- befristet
- Teilzeit, Vollzeit 40 h/Woche
- ab sofort
Das DRK ist Teil einer weltweiten Gemeinschaft, die Opfern von Konflikten und Katastrophen Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Auftrag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützen unsere Mitarbeitenden in zwei Notunterkünften sowie einer Gemeinschaftsunterkunft Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten. Sie geben Orientierungshilfe und erleichtern das Ankommen in Rostock.
Ihre Aufgaben:
- Inempfangnahme und Begrüßung der Ankommenden
- Ersteinweisung und Koordination der An- und Abreise
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Verteilung von Spendenartikeln und persönlicher Ausstattung
- Ansprechpartner (m/w/d) für alle Belange
- Erklären und Sicherstellen der Einhaltung der Hausregeln
- Enge Abstimmung mit den Teammitgliedern
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Interkulturelle Kompetenzen, ausgeprägtes Einfühlungsvermögen sowie Belastbarkeit und Organisationsgeschick
- Freude an der Arbeit mit Menschen
- Flexibilität und kurzfristige Verfügbarkeit
- Bereitschaft zu Schicht-, Nacht- und Wochenenddiensten
- Fremdsprachkenntnisse wünschenswert, aber keine Bedingung
- Identifikation mit den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes
Unser Angebot an Sie:
- Attraktive Vergütung
- 29 Tage Urlaub
- Zuschläge für Schicht-, Nacht, Wochenend- und Feiertagsarbeit
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Für diesen verantwortungsvollen Weg suchen wir zur Verstärkung unseres Teams - Sie! Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung.
Ihr Ansprechpartner
Anke Heldt
Personalreferentin
DRK Kreisverband Rostock e. V.
Tel: 0381-24279-132
a.heldt@drk-rostock.de
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in unseren Ausschreibungen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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